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© KEIKO, Michaela Betz
2010
Hinweis: Laut § 23 Abs.1 KUG ist eine Veröffentlichung von Aufnahmen bei einer freien Darstellung einer Versammlung auch
ohne Einwilligung der abgebildeten Person(en) zulässig. Dies gilt für alle Ansammlungen von Menschen, solange sie den kollektiven Willen haben,
etwas gemeinsam zu tun. Umfasst sind demnach nicht nur Demonstrationen, sondern z.B. auch Kongresse oder Vereins- und Sportveranstaltungen.
Die Veranstaltung muss in der Öffentlichkeit stattfinden.