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© KEIKO, Michaela Betz
Beim Rehasport handelt es sich um 50 Gymnastikstunden
in einer Gruppe, vom Arzt verordnet und von der
Krankenkasse bezahlt.
Der Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen
und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Rehabilitationssport heißt nicht nur Sport mit Älteren.
Auch jüngere Menschen haben Beschwerden an der
Wirbelsäule oder in den Gelenken. Sie leiden an
Arthrose, Rheuma oder Osteoporose. Häufig
schränken auch Stoffwechsel- und Herz-
Kreislauferkrankungen wie z. B. Diabetes, Bluthoch-
druck oder Asthma die Gesundheit stark ein.
Finden Sie sich nicht mit diesen Einschränkungen ab!
Verbessern Sie Ihre Situation durch einen gezielten
Übungsbetrieb in der Gruppe!
In 50 Übungseinheiten (Regelfall), die Ihnen der Arzt
Ihres Vertrauens (Haus- oder Facharzt) verordnet,
erhalten Sie Hilfe zur Selbsthilfe.
Mit dieser Verordnung besuchen Sie uns und wir
wählen in einem Beratungsgespräch ein für Sie
geeignetes Sportangebot aus. Von Ihrer Kranken-
kasse erhalten Sie dann die Bestätigung der
Kostenübernahme und können mit dem Reha-
bilitationssport beginnen.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen geschieht in
Kooperation mit dem
Verein für Gesundheits-
sport VGS Fellbach e.V.
Bitte beachten Sie, dass im
Augenblick keine REHA-
Sportkurse im Keiko stattfinden !
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